HP LaserJet 4050 Printer series - HP Softwarelizenzvertrag

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HP Softwarelizenzvertrag

ACHTUNG: DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTERLIEGT DEN IM FOLGENDEN FESTGELEGTEN

BEDINGUNGEN DES HEWLETT-PACKARD SOFTWARELIZENZVERTRAGS. DIE BENUTZUNG DIESER

SOFTWARE BEDEUTET, DASS SIE SICH MIT DEN BESTIMMUNGEN IN DIESEM LIZENZVERTRAG

EINVERSTANDEN ERKLÄREN. WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN IN DIESEM LIZENZVERTRAG NICHT

EINVERSTANDEN SIND UND DIE SOFTWARE TEIL EINES ANDEREN PRODUKTES IST, KÖNNEN SIE

DAS GESAMTE UNBENUTZTE PRODUKT ZURÜCKGEBEN UND EINE RÜCKERSTATTUNG DES VOLLEN

KAUFPREISES ERHALTEN

.

Die folgenden Lizenzbestimmungen finden Anwendung auf die Benutzung der mit dem Drucker
gelieferten Software, es sei denn, Sie haben einen separaten schriftlichen Vertrag mit
Hewlett-Packard.

Lizenzgewährung

Hewlett-Packard gewährt Ihnen die Lizenz zur Benutzung eines einzigen Exemplars der Software.
Als „Benutzung“ gelten das Speichern, Laden, Installieren, Ausführen oder Anzeigen der
Software. Sie dürfen die Software weder modifizieren noch irgendwelche Lizenz- oder
Kontrollfunktionen der Software deaktivieren. Wenn für die Software Nutzungsrechte für
„gleichzeitige Benutzung“ erteilt wurden, dürfen nicht mehr als die genehmigte Maximalzahl an
Benutzern die Software gleichzeitig benutzen.

Eigentums- und Urheberrechte

Die Eigentums- und Urheberrechte an der Software verbleiben bei Hewlett-Packard bzw. seinen
Drittlieferanten. Ihre Lizenz überträgt nicht den Anspruch auf die Software oder den Besitz der
Software und beinhaltet nicht den Verkauf irgendwelcher Rechte an der Software.
Hewlett-Packards Drittlieferanten können Ihre Rechte im Falle einer Verletzung der
Lizenzvereinbarung geltend machen.

Kopieren und Adaptieren

Das Kopieren oder Adaptieren der Software ist nur zu Archivierungszwecken erlaubt, oder wenn
das Kopieren und Adaptieren ein notwendiger Schritt für die genehmigte Benutzung der Software
ist. Alle Copyrightvermerke in der Originalsoftware müssen bei den Kopien oder Adaptationen
reproduziert werden. Die Software darf nicht auf ein öffentliches Netzwerk kopiert werden.

Keine Deassemblierung oder Entschlüsselung

Eine Deassemblierung oder Dekompilierung der Software darf nur vorgenommen werden,
nachdem eine schriftliche Genehmigung von Hewlett-Packard eingeholt wurde oder wenn eine
solche Genehmigung gesetzlich nicht erforderlich ist. Der Benutzer verpflichtet sich,
Hewlett-Packard auf Anfrage angemessen detaillierte Informationen bezüglich der
Deassemblierung oder Dekompilierung zur Verfügung zu stellen. Eine Entschlüsselung der
Software darf nur vorgenommen werden, wenn diese für den Betrieb der Software erforderlich ist.

Weitergabe

Mit der Weitergabe der Software endet Ihre Lizenz automatisch. Bei der Weitergabe an eine dritte
Partei müssen die Software, vorhandene Kopien und die zugehörige Dokumentation
ausgehändigt werden. Als Voraussetzung für die Weitergabe muß sich diese Partei mit den
Bedingungen in diesem Lizenzvertrag einverstanden erklären.

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Kapitel 5: Kundendienst und -unterstützung

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Kündigung

Hewlett-Packard behält sich das Recht vor, diese Lizenz bei jeglichem Verstoß gegen die
Bestimmungen zu kündigen. In diesem Fall sind die Software und alle Kopien, Adaptationen und
mit einem anderen Programm gemischten Teile der Software sofort zu vernichten.

Export

Der Export der Software bzw. einer Kopie oder Adaptation ist verboten, wenn er gegen die
geltenden Bestimmungen oder Gesetze verstößt.

HINWEIS FÜR BENUTZER IM DIENSTE DER US-BUNDESREGIERUNG: KOMMERZIELLE
COMPUTERSOFTWARE MIT EINGESCHRÄNKTEN RECHTEN

Die Entwicklung der Software und ihrer Begleitdokumentation erfolgte ausschließlich mit
nichtöffentlichen Mitteln. Lieferung und Erteilung der Nutzungsrechte unterliegen je nach
Sachlage den Bestimmungen für kommerzielle Computersoftware gemäß DFARS 252.227-7013
(Oktober 1988), DFARS 252.211-7015 (Mai 1991) bzw. DFARS 252.227-7014 (Juni 1995), für
kommerzielle Ware gemäß FAR 2.101(a) oder für Computersoftware mit Nutzungs-
beschränkung gemäß FAR 52.227-19 (Juni 1987) (oder einer anderen Bestimmung oder
Vertragsklausel einer gleichwertigen Stelle). Die Rechte des Benutzers bezüglich der Software
und ihrer Begleitdokumente sind beschränkt auf die jeweils gültige FAR- oder
DFARS-Bestimmung oder die pauschale Nutzungsvereinbarung für das betreffende HP Produkt.

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Kapitel 5: Kundendienst und -unterstützung

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